DLUrlaubergenehmigung
Urlauber haben die Möglichkeit, eine Urlaubergenehmigung für ein Segelboot oder ein Elektromotorboot, einmal pro Jahr für längstens 4 Wochen, zu beantragen.
Hierzu ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vor Urlaubsbeginn) dem Landratsamt zu übersenden.
Für bis zu 2 Wochen fällt eine Gebühr in Höhe von 25 €, für bis zu 4 Wochen in Höhe von 50 € an.

Hinweis:
Für Sportmotorboote mit Verbrennungsmotor kann keine Urlaubergenehmigung erteilt werden.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 12
Justus-von-Liebig-Str. 3
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter/in

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Melanie Winterholler
Mitarbeiterin
+49 (8191) 129-1462+49 (8191) 129-5462A12/09E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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