DLMotorboote
Genehmigungs-, Untersuchungs- und Kennzeichnungspflicht von privaten Sportbooten auf den bayerischen Gewässern

 

§ 3 BaySchiffV
Genehmigungspflicht
(wann)
§ 19 BaySchiffV
Untersuchungs-
und
Zulassungspflicht
(wann)
§ 29 BaySchiffV
Kennzeichnungs-
pflicht
(wann)
Motor-
boote
Ja (immer)Ja (immer) Ja (immer)

Motorbootvormerkliste

Aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes wurde die Anzahl der genehmigungs-pflichtigen Motorboote mit Verbrennungsmotor am Ammersee auf 150 begrenzt. Um eine Motorbootgenehmigung zu erhalten, können Sie sich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 € in die Motorbootvormerkliste eintragen lassen. Anträge finden Sie hier auf dieser Seite (siehe unten) oder in unserem Download-Bereich. Die Wartezeit beträgt derzeit ca. 9 Jahre. Die Genehmigung wird auf 5 Jahre befristet. Ein Wiedereintrag in die Motorbootvormerkliste ist erst 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung möglich.

Voraussetzungen für die Genehmigung

Die Genehmigung kann nur erteilt werden für Boote, die nicht länger als 9,00 m sind und deren gesamtzulässige Motorleistung nicht höher ist als 191 kW (260 PS). Außerdem muss für den Motor ein Abgaszertifikat der Stufe 1 der Bodenseeschifffahrtsordnung vorgelegt oder die Abgasgrenzwerte der Sportbootrichtlinie eingehalten werden. Segelboote können nicht als Motorboote zugelassen werden.
Seit dem 16.06.1998 dürfen neue Sportboote in den Ländern der EG nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung tragen und eine schriftliche Konformitätserklärung (in deutscher Sprache) vorgelegt wird.
Für Oldtimer gibt es besondere Regelungen. Hinweise hierzu finden Sie hier auf dieser Seite (siehe unten) oder in unserem Downloadbereich.

Für das Befahren des Ammersees mit einem Motorboot erhebt der Freistaat Bayern als Gewässereigentümer, vertreten durch die Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, ein jährliches leistungsabhängiges Wassernutzungsentgelt. Die Tabelle mit den derzeit gültigen Sätzen finden Sie hier auf dieser Seite (siehe unten) oder ebenfalls im Downloadbereich.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 12
Justus-von-Liebig-Str. 3
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter/in

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Melanie Winterholler
Mitarbeiterin
+49 (8191) 129-1462+49 (8191) 129-5462A12/09E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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