DLSegelboote

Segelboote ohne Hilfsmotor, ohne Wohn-, Koch- oder Sanitäreinrichtung sowie unter 9,20 m Länge benötigen keine Anmeldung, Registrierung oder Genehmigung durch das Landratsamt sondern fallen unter den Gemeingebrauch.

Sobald ein Segelboot

  • länger als 9,20 m ist oder 
  • mit Hilfsmotor ausgerüstet ist (auch Elektromotor) oder
  • Wohn-, Koch- oder Sanitäreinrichtung hat,

ist es beim Landratsamt anzumelden.

Hierzu ist das u. g. Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Landratsamt zu übersenden.

Bitte beachten Sie dass Sportboote, die nach dem 16.06.1996 in den Ländern der EG in Verkehr gebracht wurden, eine CE-Kennzeichnung tragen müssen und eine schriftliche Konformitätserklärung (in deutscher Sprache) vorgelegt werden muss.

Für 2-Takt Hilfsmotoren besteht gemäß § 19 BaySchiffV eine Zulassungspflicht und somit ist auch eine Untersuchung durch den TÜV notwendig.

Als Wohneinrichtung ist ein allseitig geschlossener Aufbau anzusehen, dessen lichte Höhe, gemessen in der Mitte-Längs-Ebene von der Unterkante der Deckbalken bzw. Unterkante Deck bis zur Oberkante des festen Bodens bzw. der Bodenwrangen bei Booten mit herausnehmbarem Boden, mehr als 120 cm beträgt.

Ausnahmeregelung für Segelboote mit ausschließlich Elektrohilfsmotor:

Sollten Sie Ihr Segelboot ausschließlich mit einem Elektrohilfsmotor betreiben, haben Sie die Möglichkeit ein grünes Kennzeichen im Landratsamt zu beantragen.
Dieses bringt Ihnen den Vorteil, dass Sie dann abweichend von § 48 BaySchiffV den Hilfsmotor tagsüber bei Flaute benutzen dürfen, um auf direktem Weg Ihren Liegeplatz aufzusuchen.

Genehmigungs-, Untersuchungs- und Kennzeichnungspflicht von privaten Sportbooten auf den bayerischen Gewässern

§ 3 BaySchiffV
Genehmigungspflicht
(wann)
§ 19 BaySchiffV
Untersuchungs-
und
Zulassungspflicht
(wann)
§ 29 BaySchiffV
Kennzeichnungs-
pflicht
(wann)
Segel-
boote
länger als 9,20 m
oder
mit Hilfsmotor über 4 kw
oder
mit Wohn-, Koch-
oder sanitären Einrichtung
mit Zweitakt-
Hilfsmotor
mit Hilfsmotor
jeglicher Art
oder
mit Wohn-, Koch-
oder sanitären Einrichtung

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 12
Justus-von-Liebig-Str. 3
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter/in

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Melanie Winterholler
Mitarbeiterin
+49 (8191) 129-1462+49 (8191) 129-5462A12/09E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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