DLLegalisation von Urkunden

Verwendung deutscher Urkunden im Ausland

Sie möchten eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden und benötigen dafür eine Bestätigung, dass diese echt ist. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine sog.„Legalisation“ oder durch eine sog. „Apostille“ bestätigt. In beiden Fällen kommen Sie zu uns, vorausgesetzt die Urkunde wurde von einem Standesbeamten unseres Landkreises ausgestellt. Wir beglaubigen die Echtheit der Unterschrift des Standesbeamten. Die weitere „Überbeglaubigung“ nimmt dann die Regierung von Oberbayern in München vor. 

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 13
Lechfeldstr. 120 - Erdgeschoß
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1303
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter/in

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Harald Luft
Mitarbeiter
+49 (8191) 129-1350+49 (8191) 129-5350A13/003E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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