AUFLandesstraf- und Verordnungsgesetz
Die Landratsämter sind zusammen mit den Gemeinden und den Regierungen zuständig für das eigentliche Sicherheitsrecht (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG). Dieses Gesetz greift immer dann ein, wenn Sicherheitsgefahren drohen, aber Spezialgesetze fehlen.

Aufgaben /Dienstleistungen

  • Motorsportliche Erlaubnisse
  • Sicherheitsrechtliche Anordnungen
Gemäß der Verordnung über Aufgaben der Großen Kreisstädte ist für motorsportliche Veranstaltungen in Landsberg am Lech die Stadt Landsberg am Lech zuständig, im restlichen Landkreis liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/ 129-0
E-Mail: Sicherheitsrecht@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

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