AUFBauwasserhaltung

Baukörper (Keller, Tiefgaragen, etc.) und Baugrubensicherung (Spundwände, etc.), die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, beeinflussen das Grundwasser. Der Grundwasserkörper stellt eine entscheidende, die allgemeinen Lebensgrundlagen sicherstellende natürliche Ressource dar. Das Grundwasser bedarf eines besonderen und umfassenden Schutzes. Daher sind Eingriffe nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. weitgehend zu minimieren.

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist grundsätzlich erforderlich für:

  • eine Bauwassererhaltung, also das Abpumpen und damit Absenken von Grundwasser zur Trockenlegung der Baugrube und Einleiten des geförderten Wassers in das Grundwasser oder im Ausnahmefall in ein oberirdisches Gewässer.
  • das durch Baukörper oder Baugrubenumschließungen verursachte zeitweise oder andauernde Aufstauen, Umleiten und Absenken von Grundwasser. Ein Aufstauen des Grundwassers von 10 cm ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht und zum Schutz von Anlagen Dritter zu vermeiden. Falls der Aufstau 10 cm überschreitet bedarf es neben der beschränkten Erlaubnis für die Bauwasserhaltung einer gesonderten Genehmigung.
  • das Einbringen von Stoffen in ein Gewässer (Baukörper oder Baustoffe, z. B. Hochdruckinjektionen, Bohrpfähle, Fundamente, Gebäude im Grundwasser). Falls der § 49 Abs. 1 Satz 2 WHG eingehalten wird, entfällt für diesen Benutzungstatbestand die Erlaubnispflicht.

Ein Antragsformular für die Bauwasserhaltung finden Sie hier auf dieser Seite (siehe unten) und in unserem Downloadbereich. Die vorzulegenden Antragsunterlagen sind darin auf der letzten Seite aufgeführt. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte reichen Sie die Unterlagen jeweils in dreifacher Ausfertigung ein.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 12
Justus-von-Liebig-Str. 3
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter/in

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Christian Dreger
Mitarbeiter
+49 (8191) 129-1465+49 (8191) 129-5465A12/8E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Formulare

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