GRVerwaltung

Heilberufe an-/um-/abmelden nach Art. 10 Abs. 3 GDG

Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer eingerichtet ist, haben vorbehaltlich des Art. 16 Abs. 1 Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (Art. 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - GDG).

Wichtiger Hinweis:
Die Meldepflicht beim Gesundheitsamt Landsberg am Lech gilt ausschließlich für selbstständig tätige Heilberufe. Angestellte Heilberufe sowie Inhaber von Einrichtungen, die selbst keinen Heilberuf ausüben und auch nicht über eine eigene Heilberufsbezeichnung verfügen, sind nicht meldepflichtig.
Inhaber von Einrichtungen ohne Heilberuf sind verpflichtet, ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.

Voraussetzung:
• Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
• geplante Berufsausübung im Landkreis Landsberg am Lech

Was müssen Sie melden?
• Beginn Ihrer selbstständigen Berufsausübung
• Anschrift Ihrer Niederlassung im Landkreis Landsberg am Lech. Falls Sie ambulant tätig sind, reicht Ihre Wohnanschrift aus; diese muss jedoch im Landkreis Landsberg am Lech liegen.
• Alle Änderungen, zum Beispiel:
 o Namensänderung
 o Umzug
 o Praxisverlegung
 o Beendigung der Praxis oder der freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit

Wichtiger Hinweis:
Nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 GDG kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht nach Art. 10 Abs. 3 GDG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro belegt werden.

Kosten:
Die Anzeige ist kostenfrei

Beantragung:
Die Anzeige erfolgt über: Heilberufe an-/um-/abmelden nach Art. 10 Abs. 3 GDG
Im Rahmen dieses Onlineformulars besteht die Möglichkeit das Formular herunterzuladen, händisch auszufüllen und dem Landratsamt Landsberg am Lech postalisch einzureichen.
Wenn Sie Fragen haben können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Gesundheitsamt Außenstelle 19
Wiesenring 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1551
Fax: 08191/129-5205
E-Mail: Gesundheitsamt@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Andrea Frey
Teamleiterin
+49 (8191) 129-1585+49 (8191) 129-5585A19/1.10E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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