DLFeinstaubplakette/Umweltplakette

Der Gesetzgeber hat zur Reduzierung der zunehmenden Stickstoffoxid- und Feinstaubbelastung in den städtischen Ballungsräumen betreffenden Städten die Möglichkeit eingeräumt, durch Einrichtung von Umweltzonen bestimmte Fahrzeuge im innerstädtischen Verkehr auszusperren, um für bessere Luft zu sorgen und erhöhtem Krankheitsrisiko vorzubeugen.

Hinweis: Feinstaubplaketten werden für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M (Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) und N (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1,0t) benötigt, sofern mit den Fahrzeugen Umweltzonen befahren werden sollen. Kraftfahrzeuge werden unter Berücksichtigung Ihrer Schadstoffemission den Schadstoffgruppen 1-4 zugeordnet.  

Ausnahmen
Oldtimerfahrzeuge, die ein H-Kennzeichen oder ein rotes Oldtimerkennzeichen führen oder Kraftfahrzeuge, mit den Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und im Schwerbehindertenausweis das eingetragene Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ nachweisen können, sind beispielsweise von den Regelungen der Feinstaubplaketten und Umweltzonen ausgenommen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. 

Für die Ausstellung einer Feinstaubplakette wird benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder
  • Fahrzeugbrief

Welche Gebühren können entstehen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Für die Ausstelltung einer Feinstaubplakette fallen Gebühren in Höhe von 5,95 Euro an.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie gegebenenfalls zurückrufen können.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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