Formulare / Merkblätter

DLÄnderung der Halterdaten

--> Service: iKfz - internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (Adressänderung) <--

Sie sind innerhalb des Landkreises Landsberg am Lech umgezogen oder Ihr Name hat sich z.B. durch Heirat, Scheidung, Namensänderung etc. geändert? Dann müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Berichtigung der Fahrzeugdokumente und des Fahrzeugregisters beantragen.

Neuer Service: Sollte sich wegen Umzugs innerhalb des Landkreises Landsberg am Lech lediglich die Adresse ändern, so können Sie einen entsprechenden Antrag auch bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde (außer Stadt Landsberg am Lech, Markt Dießen am Ammersee und Markt Kaufering) stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I sein müssen und für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. bei entsprechenden Fahrzeugen auch eine gültige Sicherheitsprüfung (SP) bestehen muss. Die Zulassungsbescheinigung Teil I darf nicht in Verlust sein. Bei anderen Änderungen ist nach wie vor die Vorsprache in der Zulassungsbehörde notwendig.

Für die Änderung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis der aktuellen Halterdaten
    Für die Änderung der Halterdaten ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) oder ein gültiger Aufenthaltstitel mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) und dazugehörigem Pass (sofern nicht Passersatz) notwendig. Bei einer juristischen Person oder Behörde, einen selbständigen Gewerbetreibenden oder eine Personenvereinigung werden neben dem Ausweis der unterschriftsberechtigten Person auch die aktuellen Unterlagen gemäß dem auf der Homepage zum Download zur Verfügung gestellten Merkblatt „Zulassungsstelle – Merkblatt über die zur Zulassung zusätzlich vorzulegenden Unterlagen“ benötigt. Sollten sich die Daten einer empfangsbevollmächtigten Person ändern, so ist eine neue schriftliche Erklärung notwendig. Ggf. muss das Fahrzeug umgemeldet werden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt seit dem 01.10.2005 den Fahrzeugschein. Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein in Verlust sein, so muss die Person, die das Dokument verloren hat, den Verlust bei der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache erklären. Sollte das nicht der letzte eingetragene Fahrzeughalter sein, so ist die Übergabe des Dokuments schriftlich nachzuweisen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt seit dem 01.10.2005 den Fahrzeugbrief. Die Bescheinigung wird nur dann benötigt, wenn sich Ihr eingetragener Name geändert hat. Sofern Sie im Besitz von Fahrzeugschein und -brief sind, ist der Fahrzeugbrief bei jeder Änderung vorzulegen. Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in Verlust sein, so muss die Person, die das Dokument verloren hat, den Verlust bei der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache erklären. Sollte das nicht der letzte eingetragene Fahrzeughalter sein, so ist die Übergabe des Dokumentes schriftlich nachzuweisen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein zulassungsfreies Fahrzeug, existiert in der Regel keine Zulassungsbescheinigung Teil II. 
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
    Für die Änderung der Halterdaten muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bestehen. Es ist der Prüfbericht vorzulegen. War seit Erstzulassung keine HU fällig, so entfällt der Nachweis.
  • Gültige Sicherheitsprüfung (SP)
    Nur, sofern es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW mit mehr als 7,5t zGG, einen Kraftomnibus, eine Zugmaschine (bbH > 40 km/h) oder einen Anhänger mit mehr als 10,0t zGG (bbH > 40 km/h) handelt. Es ist das Prüfbuch vorzulegen. War seit Erstzulassung keine SP fällig, so entfällt der Nachweis.
  • Vollmacht
    Sollten Sie nicht persönlich zur Zulassungsbehörde kommen können, können Sie einen Dritten zur Vornahme der Handlung schriftlich bevollmächtigen. Bitte fügen Sie der Vollmacht Ihren Ausweis in Original oder Kopie bei. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier. Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der auf dem Ausweis zwecks Identifizierung übereinstimmen. 

Welche Gebühren können entstehenen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Für die Änderung der Halterdaten können Gebühren von bis zu 21,00 Euro anfallen. Sollte ein Fahrzeugdo-kument in Verlust sein, erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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