Die Jagdbehörde im Landkreis Landsberg am Lech
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt ist im Landkreis Landsberg am Lech zuständig für Angelegenheiten rund um die Jagd. Vorgesetzte Behörden sind die Höhere Jagdbehörde bei der Regierung von Oberbayern und die Oberste Jagdbehörde beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Für die Beratung grundsätzlicher jagdlicher Angelegenheiten sowie wichtigen Einzelfragen steht der Behörde ein Jagdbeirat an der Seite. Für jagdfachliche Angelegenheiten der laufenden Verwaltung wird die Behörde vom Kreisjagdberater und seinem Stellvertreter unterstützt.
Informationen zu Wild, Wald, Jagd und Hinweise zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Jagd finden Sie auf den Seiten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter "Wildtierportal Bayern". Dort können Sie sich auch für den "Wildtierportal aktuell - Newsletter" anmelden, der Sie über interessante Themen in regelmäßigen Abständen informiert.
Aktuelle Informationen
Aufgrund der aktuellen Situation bzgl. des Coronavirus wurde die
ursprünglich für den 25.04.2020 geplante öffentliche Hegeschau des Landkreis Landsberg am Lech abgesagt.
Nun wurde seitens der unteren Jagdbehörde entschieden, dass in diesem Jahr keine Nachholung der Hegeschau erfolgen wird. Die Vorlageverpflichtung des Kopfschmucks des erlegten und verendet aufgefundenen Schalenwildes entfällt somit für das Jagdjahr 2019/2020, welches am 31.03.2020 endete.
Zur Überwachung der Durchführung der Abschusspläne und zur Erhebung von Daten über die Revier- und Wildverhältnisse finden jährlich öffentliche Hegeschauen statt. Diese haben die Aufgabe, Informationen zu vermitteln, insbesondere über die Entwicklung der Wildschadenssituation und der Waldverjüngung, die Erfüllung der Abschusspläne, die körperliche Verfassung des Wildes und die strukturelle Entwicklung der Wildbestände unter Berücksichtigung des Kopfschmucks des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes, die Bestandsentwicklung der nichtabschussplanpflichtigen Wildarten und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der freilebenden Tierwelt.
Die Informationen, die üblicherweise auf der Hegeschau gegeben werden, finden Sie hier .
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich der Zulässigkeit von Bewegungsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie sowie zum jagdlichen Einsatz von Ansitzeinrichtungen auf Fahrzeugen, welche Sie hier einsehen können.
Von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurde der sogenannte „Mäh-Knigge“ erarbeitet.
Dieser gibt Empfehlungen zum richtigen Verhalten für alle Beteiligten, um Verletzungen und Mähtod bei Reh, Feldhase und bodenbrütenden Vögeln zu verhindern.
Die untere Jagdbehörde des Landratsamtes hat zur Vereinfachung die Ihnen zum Download zur Verfügung stehende Allgemeinverfügung über die Verwendung von Schalldämpfern bei der befugten Jagdausübung erlassen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Nr. 2020/24 vom 28.05.2020.
Infos zur Hasenpest finden Sie unter https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/203916/index.php