Formulare / Merkblätter

ABBVerordnungen zur Regelung des Betretungsrechts
 
Nach Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG kann die untere Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung die Erholung in Teilen der freien Natur im erforderlichen Umfang aus Gründen des Naturschutzes, zur Regelung des Erholungsverkehrs oder aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls untersagen oder beschränken.
 
Im Landkreis Landsberg am Lech wurden die befristete Beschränkung und Regelung des Betretungsrechts in der Hurlacher Heideim Wiesenbrütergebiet Ampermoosim Bereich des Egelsees in der Gemarkung Hagenheim und Beschränkung des Betretungsrechts auf dem Weg mit der Fl.Nr. 2413/0 im Westerholz und im Biberrevier Haltenberger Au angeordnet.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 12
Justus-von-Liebig-Str. 3
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter/in

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