Formulare / Merkblätter

DLVerwertungsnachweis

Sie haben Ihr altes Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen bis 3,5 t zGG), N1 (einen Lastkraftwagen bis 3,5 t zGG ) oder L5e (dreirädriges Fahrzeug mit 50 cm³ Hubraum und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h) einer anerkannten Stelle zur Verwertung (Verschrottung) überlassen? Dann benötigen Sie einen Verwertungsnachweis! Der Nachweis muss anschließend der Zulassungsbehörde zur Speicherung im Fahrzeugregister vorgelegt werden.

Durch die Altfahrzeugverordnung soll die umweltgerechte Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge sichergestellt werden. In einem solchen Fall ist der Zulassungsbehörde immer ein Verwertungsnachweis vorzulegen. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt wurde und erst später zum Verwerter gegeben wird. Ausgestellt wird dieser Nachweis von einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Annahmestelle (ggf. Ihr Autohändler).

Für die unentgeltliche Rücknahme durch den Hersteller gilt:

Das Fahrzeug darf nicht ausgeschlachtet sein. Es muss zuletzt in Deutschland und länger als einen Monat vor seiner Außerbetriebsetzung zugelassen gewesen sein. Es muss sich um ein serienmäßiges Fahrzeug handeln und es dürfen keine Abfälle im Fahrzeug sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der alte Fahrzeugbrief ist mit abzugeben.

Welche Gebühren können entstehen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Für die Speicherung des Verwertungsnachweises im Zusammenhang mit der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs fällt neben der Außerbetriebsetzungsgebühr eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,10 Euro an. Wird der Verwertungsnachweis erst nach Außerbetriebsetzung vorgelegt, so fällt eine erhöhte Gebühr von 10,20 Euro an.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie gegebenenfalls zurückrufen können.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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