Formulare / Merkblätter

AUFAnordnungen und Zwangsmaßnahmen
Bei fehlendem Versicherungsschutz, bei Fahrzeugmängeln oder auch bei fehlenden Mitteilungen von Halterdatenänderungen kann die Zulassungsbehörde Anordnungen treffen, damit der Halter seinen Pflichten nachkommt. Dies kann bis zur Festsetzung von Zwangsgeldern oder bis zur Zwangsentstempelung durch die Polizei führen.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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