Formulare/ Merkblätter

DLFahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisentzug erneut beantragen

Ihre Fahrerlaubnis wurde von einem Gericht oder durch die Führerscheinstelle entzogen oder Sie haben zur Vermeidung einer Entziehung freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet. Mit dem Entzug oder freiwilligen Verzicht auf Ihre Fahrerlaubnis ist Ihre bisherige Fahrberechtigung erloschen.

Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis und damit die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins neu beantragen. Zuständig ist die Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann im Umfang der von Ihnen beantragten Fahrerlaubnisklassen erfolgen.

Das Strafgericht hat im Strafverfahren nicht darüber entschieden, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erhalten. Die Sperrfrist bestimmt lediglich, ab wann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf.

Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige und charakterliche Eignung bestehen.

Hinweis für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis:
Wurde Ihnen die Fahrberechtigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aberkannt, müssen Sie einen Antrag auf Zuerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen. Eine Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist erst nach positivem Abschluss des Verfahrens möglich.

Da die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann und ob beispielsweise eine medizinisch – psychologische Untersuchung absolviert werden muss, von der jeweiligen individuellen Sachlage abhängig ist, sind genauere Informationen an dieser Stelle nicht möglich. Eine fundierte Beratung erfolgt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags, wenn alle benötigten Auskünfte sowie gerichtlichen Entscheidungen vorliegen und geprüft wurden.

Erforderlich Unterlagen:

  1. Personalausweis mit aktueller Wohnadressangabe oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  2. aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  3. Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 FeV (9 Unterrichtseinheiten)
  4. Sehtestbescheinigung einer amtlich-anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
  5. aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei der Heimatgemeinde zu beantragen) 
  6. bei C- und D-Klassen: ärztliche (nicht älter als 1 Jahr) und augenärztliche Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) nach Anlage 5 und 6 FeV

Gesetzliche Grundlagen:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten:
159,40 Euro (Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne Probezeit)
160,20 Euro (Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit)

Anschrift Dienstgebäude

Führerscheinstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1309
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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