Formulare / Merkblätter

DLQualifizierung zur Tagespflegeperson

Wenn Sie…Kindertagespflege - Los gehts

  • Freude an der Arbeit mit Kindern haben,
  • Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse der Kinder zeigen,
  • sich mit der Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern beschäftigen möchten,
  • mit den Eltern zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten wollen,
  • sich für jährliche Fort- und Weiterbildungen interessieren,
  • ausreichend Zeit und genügend Platz für Kinder haben,
  • an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend und Familie interessiert sind und sich ebenfalls mit anderen Tagespflegepersonen austauschen wollen,
  • Organisationstalent besitzen und bereit sind, sich auch mit unternehmerischen Aufgaben als selbstständige Tagespflegeperson auseinander zu setzen,
dann wäre eine Tätigkeit als Tagespflegeperson vielleicht eine berufliche Perspektive für Sie!

Grundqualifizierungskurs zur Tagespflegeperson

Der Grundqualifizierungskurs ist ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt der Pflegeerlaubnis. Im Landkreis Landsberg am Lech findet dieser Kurs jährlich statt. Es ist möglich, den Kurs in einem anderen Landkreis zu besuchen.

Der Kurs beinhaltet alle wichtigen Bereiche der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sowie die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Tagespflege.
In insgesamt 160 Unterrichtseinheiten orientiert am Curriculum des Deutschen Jugendinstituts und einem Praktikum von 8 Stunden bei einer Kindertagespflegeperson, werden Sie gut auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson vorbereitet und dabei unterstützend vom Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung begleitet.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson haben, sich vorstellen können fremde Kinder zu betreuen oder bereits am Grundqualifizierungskurs teilnehmen möchten, beraten wir Sie gerne unverbindlich hier im Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung.



Grundqualifizierung 

Beginn18.11.2022
Ende30.06.2023


Wochenendveranstaltungen:

18./ 19./ 20.11.2022 
Die Wochenendveranstaltungen finden jeweils statt am:

Freitag von 18.30 bis 21.00 Uhr

Samstag von 09.30 bis 16.00 Uhr

Sonntag von 09.30 bis 15.30 Uhr 
02./ 03./ 04.12.2022 
20./ 21./ 22.01.2022 
10./ 11./ 12.02.2023 
10./ 11./ 12.03.2023 
21./ 22./ 23.04.2023 
05./ 06./ 07.05.2023 
16./ 17./ 18.06.2023 


Abendveranstaltungen:
 
Montag, 28.11.2022
Die Abendveranstaltungen finden jeweils statt von:

19.00 bis 21.30 Uhr
Donnerstag, 15.12.2022
Montag, 16.01.2023
Montag, 30.01.2023
Mittwoch, 15.02.2023
Donnerstag, 02.03.2023
Montag, 20.03.2023
Donnerstag, 30.03.2023
Montag, 24.04.2023
Donnerstag, 27.04.2023
Montag, 12.06.2023

 

Sonstiges: Zweitägiges Praktikum bei einer Kindertagespflegeperson von insgesamt 8 Stunden

Kosten:     120,00 Euro (Kindertagespflegeperson)
               1.120,00 Euro (Assistenzkraft)

Die Gesamtkosten betragen 1.120,00 €. Das Landratsamt Landsberg am Lech, Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung übernimmt bei erfolgreicher Teilnahme und einer mindestens 1-jährigen Tätigkeit als Kindertagespflegepersonen im Landkreis Landsberg am Lech 1.000,00 €.

Veranstaltungsort:
Landratsamt Landsberg am Lech
Justus-von-Liebig-Str. 3
86899 Landsberg am Lech
(Gelände der Firma Goln)


Alle Termine und Informationen entnehmen Sie gerne dem Flyer


 

Pflegeerlaubnis

Tagespflegepersonen benötigen bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Tageskind eine Pflegeerlaubnis, wenn sie ein Kind mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als drei Monate und gegen Entgelt betreuen möchten. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig (§ 43 SGB VIII).

Tagespflegeperson kann nur werden, wer sich durch seine Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SBG VIII baut sich wie folgt auf:

Kindertagespflege - Qualifizierung

Im Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis müssen Sie erfolgreich die Grundqualifizierung zur Tagespflegeperson absolvieren und die erforderlichen Dokumente und Formulare dem Amt für Jugend und Familie vorlegen. Zusätzlich prüfen wir Ihre persönliche Eignung sowie
die Räumlichkeiten, in denen zukünftig die Betreuung stattfinden soll.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren „Fachliche Richtlinien für die Förderung Kindertagespflege“.


 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Lydia Böck
Mitarbeiterin
+49 (8191) 129-1580+49 (8191) 129-5580A12/28E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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