Formulare / Merkblätter

DLGenehmigungsfreier Kiesabbau
Für den Abbau von Kies im Trockenabbauverfahren ist grundsätzlich nach dem Bayer. Abgrabungsgesetz (BayAbgrG) eine Genehmigung erforderlich. Wenn aber nur eine kleine Fläche mit geringer Tiefe abgegraben werden soll, kann eine Anzeige ausreichend sein. Ein entsprechendes Anzeigeformular mit Erläuterungen dazu wie auch zur genehmigungsfreien Verfüllung finden Sie unter der Überschrift „Kiesabbau genehmigungsfrei“ weiter unten auf dieser Seite und in unserem Downloadbereich.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 12
Justus-von-Liebig-Str. 3
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter/in

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Petra Zettl
Mitarbeiterin
+49 (8191) 129-1466+49 (8191) 129-5466A12/04E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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