Die Jagdbehörde im Landkreis Landsberg am Lech
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt ist im Landkreis Landsberg am Lech zuständig für Angelegenheiten rund um die Jagd. Vorgesetzte Behörden sind die Höhere Jagdbehörde bei der Regierung von Oberbayern und die Oberste Jagdbehörde beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Für die Beratung grundsätzlicher jagdlicher Angelegenheiten sowie wichtigen Einzelfragen steht der Behörde ein Jagdbeirat an der Seite. Für jagdfachliche Angelegenheiten der laufenden Verwaltung wird die Behörde vom Kreisjagdberater und seinem Stellvertreter unterstützt.
Informationen zu Wild, Wald, Jagd und Hinweise zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Jagd finden Sie auf den Seiten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter "Wildtierportal Bayern". Dort können Sie sich auch für den "Wildtierportal aktuell - Newsletter" anmelden, der Sie über interessante Themen in regelmäßigen Abständen informiert.
Bei persönlichen Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter der Rubrik Schwarzwild.
Absage der Öffentlichen Hegeschau 2021Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie wird die ursprünglich meist Ende April stattfindende öffentliche Hegeschau des Landkreises Landsberg am Lech, welche hoffnungsvoll mehrfach verschoben wurde, nun doch endgültig abgesagt werden. Der unteren Jagdbehörde war und ist es unter den gegebenen Umständen nicht möglich, die Veranstaltung oder zumindest die Trophäenvorlage ggf. auch in kleinerem Rahmen, stattfinden lassen zu können.
Zur öffentlichen Hegeschau sind die Revierinhaber des Landkreises verpflichtet, den Kopfschmuck des erlegten und verendet aufgefundenen Schalenwildes ihres Revieres für das jeweils am 31.03. endende Jagdjahr vorzulegen.
Zur Überwachung der Durchführung der Abschusspläne und zur Erhebung von Daten über die Revier- und Wildverhältnisse finden jährlich öffentliche Hegeschauen statt. Diese haben die Aufgabe, Informationen zu vermitteln, insbesondere über die Entwicklung der Wildschadenssituation und der Waldverjüngung, die Erfüllung der Abschusspläne, die körperliche Verfassung des Wildes und die strukturelle Entwicklung der Wildbestände unter Berücksichtigung des Kopfschmucks des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes, die Bestandsentwicklung der nichtabschussplanpflichtigen Wildarten und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der freilebenden Tierwelt.
Die Informationen, die üblicherweise auf der Hegeschau gegeben werden, finden Sie hier .
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum jagdlichen Einsatz von Ansitzeinrichtungen auf Fahrzeugen, welche Sie hier einsehen können.
Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung bzgl. Bejagung des Dachses finden Sie weiter unten auf dieser Seite in der Rubrik „Sonstiges“.
Von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurde der sogenannte „Mäh-Knigge“ erarbeitet.
Dieser gibt Empfehlungen zum richtigen Verhalten für alle Beteiligten, um Verletzungen und Mähtod bei Reh, Feldhase und bodenbrütenden Vögeln zu verhindern.
Die untere Jagdbehörde des Landratsamtes hat zur Vereinfachung die Ihnen zum Download zur Verfügung stehende Allgemeinverfügung über die Verwendung von Schalldämpfern bei der befugten Jagdausübung erlassen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Nr. 2020/24 vom 28.05.2020.
Infos zur Hasenpest finden Sie unter https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/203916/index.php