AUFAlarm- und Einsatzpläne
Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel. Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen.

Wer ist für die Alarmierungsplanung zuständig?

Zuständig für die Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz ist das Landratsamt Landsberg am Lech.

Wer alarmiert die Hilfskräfte?

Die Hilfskräfte werden durch die Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck (http://www.ils-ffb.net/cms/) alarmiert.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/ 129-0
E-Mail: Katastrophenschutz@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Günter Drexler
Mitarbeiter
+49 (8191) 129-1341+49 (8191) 129-5341327E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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