DLSchwarzwild
Haben Sie Fragen zur Trichinenprobenentnahme beim Schwarzwild oder Radiocäsiummessungen, klicken Sie bitte hier.

 

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Das ASP-Seuchengeschehen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ist weiterhin hochdynamisch. Es gilt daher nach wie vor alles daran zu setzen einen Ausbruch der Tierseuche in Bayern zu verhindern. Neben der nachhaltigen Reduktion der Schwarzwildbestände ist das ASP-Fallwildmonitoring ein wichtiger Bestandteil der Präventionsmaßnahmen. Das Bayerische Umweltministerium bzw. Forstministerium informierte kürzlich über die Fortführung der Aufwandsentschädigung für die Beprobung verendet aufgefundener, verunfallter sowie auffällig erlegter Wildschweine im Jahr 2022. Weitere Informationen zur Probenentnahme, Einsendung der Probe und Auszahlung der Aufwandsentschädigung sind im Wildtierportal (https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/246992/index.php) eingestellt. Daneben ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ein wirksames ASP-Präventionsmittel. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Präsentation mit Hinweisen zu Hygienemaßnahmen bei der Jagdausübung veröffentlicht, welche Sie hier downloaden können. Wir bitten alle Jäger diese Hinweise zu beachten.

Darüber hinaus finden Sie im Wildtierportal-Bayern Informationen zu Schwarzwild und ASP (https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/178680/index.php). Die laufend aktualisierten Inhalte liefern einen tiefgehenden und leicht verständlichen Überblick zur Schwarzwildthematik und der ASP-Gefahr.


Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Schwarzwilddichte

Die jeweils aktuellen Informationen zur Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild entnehmen Sie bitte den Seiten des Wildtierportals oder den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).


Wichtige Hinweise zur Abwicklung

Die Revierinhaber legen ihre Streckenliste wie gewohnt nach Abschluss des Jagdjahres der unteren Jagdbehörde vor. Die untere Jagdbehörde bittet die Revierinhaber hierbei um einen Hinweis, dass sie einen Antrag auf Aufwandsentschädigung stellen möchten und hierfür eine bestätigte Kopie der eingereichten Streckenliste benötigen.

Wir bestätigen den Erhalt der Streckenliste mit den Angaben zu den erlegten Wildschweinen und fertigen von der bestätigten Streckenliste eine Kopie und senden sie zurück.

Dann können die Revierinhaber ihre Erstattungsanträge entsprechend der Vorgaben zusammen mit der oben genannten Kopie der bestätigten Streckenliste stellen. Details sowie Fristen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte ebenfalls den oben genannten Homepages. Vielen Dank!


Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/ 129-0
E-Mail: Jagd@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Formulare

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