AUFVereins- und Versammlungswesen

Vereinsrecht

Ausländervereine unterliegen einer stärkeren Überwachung. Hier muss das Landratsamt zusätzlich zur Prüfung der Satzung die regelmäßigen Wahlen des Vorstandes kontrollieren und den Vorstand an die Regierung weitermelden.

Was ist eine Versammlung ?

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens 2 Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/ 129-0
E-Mail: Sicherheitsrecht@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Frank Schumacher
Mitarbeiter
+49 (8191) 129-1340+49 (8191) 129-5340325E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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