Vollzug der Gutachterausschussverordnung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Die Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung, BayGaV) wurde durch Verordnung vom 24. Mai 2022 geändert. Die Verkündung erfolgte am 14. Juni 2022 (GVBl. S. 246) im Gesetz- und Verordnungsblatt. Die Änderungsverordnung ist am 1. Juli 2022 bereits in Kraft getreten.
Die Gebühr für Verkehrswertgutachten ist im Regelfall wertabhängig und berechnet sich (gemäß § 15 Abs. 2 - 4 BayGaV vom 24.05.2022).
Auszug aktuelle Gebührenänderung
§ 15 wird wie folgt geändert
In Nr. 1 wird die Angabe „1 650 €“ durch die Angabe „2 450 €“ ersetzt.
In Nr. 2 wird nach dem Wort „Wert“ die Angabe „über 200 000 €“ eingefügt und die Angabe „1 700 €“ durch die Angabe „2 600 €“ ersetzt.
In Nr. 3 wird nach dem Wort „Wert“ die Angabe „über 300 000 €“ eingefügt und die Angabe „1 800 €“ durch die Angabe „2 700 €“ ersetzt.
In Nr. 4 wird nach dem Wort „Wert“ die Angabe „über 400 000 €“ eingefügt und die Angabe „1 900 €“ durch die Angabe „2 800 €“ ersetzt.
In Nr. 5 wird nach dem Wort „Wert“ die Angabe „über 500 000 €“ eingefügt und die Angabe „1 000 €“ durch die Angabe „1 800 €“ ersetzt.
In Nr. 6 wird die Angabe „2 000 €“ durch die Angabe „2 800 €“ ersetzt.
In Nr. 7 werden die Wörter „5 000 € zuzüglich 0,7 v.T. des Werts“ durch die Wörter „3 200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts“ ersetzt
Abs. 3 wird wie folgt geändert
„1Die wertabhängige Gebühr kann bei erheblichem zusätzlichem Aufwand um bis zu 50 % erhöht werden, insbesondere für die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale"
Anschrift Dienstgebäude
Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 17
Celsiusstr. 7
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
E-Mail: Gutachterausschuss@LRA-LL.Bayern.de
Postanschrift
Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Ansprechpartner/in