DLUmsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)

Industrieemissions-Richtlinie

Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.

Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) hat zum Ziel, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden die von Anlagen ausgehen, die unter diese Richtlinie fallen (sog. IE-Anlagen), zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u. a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

Die IE-RL wurde im Mai 2013 in nationales Recht umgesetzt. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) im dortigen Anhang 1 Spalte d mit „E“ gekennzeichnet.

Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberbayern einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk Oberbayern aufgestellt (Überwachungsdateien Regierung von Oberbayern).

Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Landsberg am Lech ein Überwachungsprogramm für die in seinem Zuständigkeitsbereich zu überwachenden IE-Anlagen erstellt.

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt das Landratsamt Landsberg am Lech einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen.

Veröffentlichungen zur Überwachung und zu den einzelnen Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie finden Sie unter Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte von IE-Anlagen.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 8
Bahnhofsplatz 1
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
E-Mail: Umweltschutz@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter/in

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