Das Bundesinnenministerium gibt mit Verordnung vom 17.06.2020 bekannt, dass Inhaber ablaufender oder abgelaufener Schengen-Visa über den 30.06.2020 hinaus nun bis zum 30.09.2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels weiterhin befreit sind.
Bei ungeplant längeren Aufenthalten wird gebeten, den Reisekrankenversicherungsschutz entsprechend zu verlängern.
Personen die visumfrei für den Zweck einer Besuchs- oder Geschäftsreise oder als Tourist nach Deutschland eingereist sind und nicht ausreisen können (Ablauf der 90 Tage-Frist) müssen der Ausländerbehörde unter - auslaenderamt@lra-ll.bayern.de - eine Kopie des Reisepasses, Nachweis eines Reisekrankenversicherungsschutzes und ein Passbild zukommen lassen.
Die Ausländerbehörde legalisiert den Aufenthalt dann in Form eines Schreibens. Bitte geben Sie unbedingt Ihren aktuellen Aufenthaltsort an, damit wir Sie postalisch erreichen können. Grundsätzlich ist die Ausreise in den Heimatstaat jedoch selbstständig voran zu treiben.
Nähere Infos dazu: Verordnung des Bundesinnenministeriums