Photovoltaik lohnt sich für Privathaushalte jetzt richtig

Mehr Geld, weniger Bürokratie, keine Steuern mehr

Mehr Geld, weniger Bürokratie, keine Steuern mehr: Private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können sich seit Jahresbeginn über deutlich attraktivere Rahmenbedingungen freuen. Mit den Änderungen will die Bundesregierung größere Anreize für den Einsatz erneuerbarer Energien schaffen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt die wichtigsten Neuerungen.

Mehr Geld für Stromeinspeisung

Wer Strom aus der eigenen Photovoltaik (PV)-Anlage ins Netz einspeist, kann sich über eine höhere Vergütung freuen. Je nach Art der Anlage (Eigenversorgung oder Volleinspeisung) unterscheidet sich dabei der Preis.

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gibt es:

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 5,8 Cent pro Kilowattstunde

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gibt es:

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung: 13,0 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde

Für die dauerhaft höhere Vergütung müssen Betreiber ihre Volleinspeise-Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November dem zuständigen Netzbetreiber melden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination aus einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung kann sinnvoll sein.

Weniger Bürokratie, keine Steuern

Seit diesem Jahr entfällt beim Kauf einer PV-Anlage und einem dazugehörigen Stromspeicher die Mehrwertsteuer.Für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem Jahr 2023 installiert wurden, zahlen Erzeuger meist auch keine Umsatzsteuer mehr. Wichtigste Voraussetzung dabei: Die Anlage liefert maximal 30 Kilowatt. 

Auch bei der Einkommensteuer gibt es Erleichterungen und bürokratische Hürden wurden abgeschafft oder abgebaut: Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung zur Eigenversorgung sind steuerbefreit. Die Anlagen dürfen dazu bis zu 30 Kilowatt beziehungsweise 15 Kilowatt je Wohneinheit leisten. „Die PV-Anlage kann hierbei sowohl auf dem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder auch auf einem Nebengebäude, wie einem Carport, installiert sein.

Bei mehreren Anlagen darf die Gesamtleitung maximal 100 Kilowatt betragen“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.

Volle Kraft voraus

Seit Jahresbeginn dürfen neu in Betrieb gegangene PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht ­wie bisher auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Neuer Ratgeber hilft bei Planung und Umsetzung

Bei der Planung und Umsetzung des eigenen PV-Projekts hilft der neue, ab dem 6. Juni 2023 erhältliche „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“. Er beantwortet unter anderem alle wichtigen Fragen rund um die eigene Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, die Ladestation fürs E-Auto und die Anbindung an die Wärmepumpe.

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kann im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter Tel. (0211) 38 09 555 bestellt werden.

Energieberatungen und regionale Beratungsstützpunkte

Bei Fragen zu Photovoltaik hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Ebenfalls ist eine Energieberatung über die regionalen Beratungsstützpunkte möglich. Sowohl das Hauptgebäude des Landratsamtes Landsberg am Lech wie auch die neugegründete Klima- und Energieagentur KLIMA3 der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech dienen als Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu den Themen erneuerbare Energien, Sanierungen, Fördermittel u.v.m. haben.

Weitere Informationen zu den Energieberatungen der Verbraucherzentrale, den Beratungsstützpunkten und der Klima- und Energieagentur KLIMA3 sind unter www.klimaschutz-landkreis-landsberg.de ersichtlich.

 

Beratungsstützpunkte im Landratsamt Landsberg (Von-Kühlmann-Str. 15. 86899 Landsberg am Lech) - Jeden ersten Donnerstag im Monat, von 16.00 Uhr - 19.45 Uhr möglich (nach Terminvereinbarung unter Tel. 0800 809 802 400)

 

Beratungsstützpunkte in der Klima- und Energieagentur KLIMA3(Zankenhausener Str. 3, 82299 Türkenfeld) - Jeden dritten Freitag im Monat, von 8:00 Uhr - 11:45 Uhr (nach Terminvereinbarung unter Tel. 0800 809 802 400)

 

 

Kontakt für Journalistinnen und Journalisten:

Verbraucherzentrale Bayern, Christina Auburger, Mozartstraße 9, 80336 München

Tel. (089) 55 27 94 302, E-Mail: energie@vzbayern.de

 

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