Die neue Bodenrichtwertliste des Landkreises Landsberg am Lech zum Stichtag 01.01.2022 ist ab sofort beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Landsberg am Lech erhältlich. Grundlage der Bodenrichtwerte sind die, in der Kaufpreissammlung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 erfassten Daten.
Die Bodenrichtwertliste kann gebunden für 225,00 €, digital für 200,00 € oder beides zusammen für 250,00 € schriftlich bei folgender Adresse angefordert werden:
- Landratsamt Landsberg am Lech
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Von-Kühlmann-Str. 15,
86899 Landsberg am Lech - eMail: gutachterausschuss@LRA-LL.bayern.de
Darüber hinaus liegt die Bodenrichtwertliste für die nächsten vier Wochen auch bei den Landkreisgemeinden zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Hierzu wird auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (Öffnungszeiten) verwiesen.
Einige Infos aus der neuen Bodenrichtwertliste:
Land- und Forstwirtschaft
Neu enthalten in der Bodenrichtwertliste sindlandwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte. So liegt der Richtwert für Grünland im südlichen Landkreis bei 4,50 €, um die Stadt Landsberg am Lech bei 7,00 € und im nördlichen Landkreis bei 8,00 €. Der Bodenrichtwert Forst liegt im gesamten Landkreis bei 1,00 € (ohne Bestockung).
Gewerbe
Der durchschnittliche Gewerberichtwert liegt im Landkreis bei 83,33 €, bei einer Schwankungsbreite zwischen 50 € bis 150 €. Gewerbliche Lagen verhalten sich in der Regel relativ stabil, da hier der größte Teil der Verkäufe durch Kommunen stattfindet.
Wohnen
Der durchschnittliche Bodenrichtwert Wohnen (BRW), ohne die Altstadt Landsberg am Lech, beträgt im Landkreis 533,94 €, bei einer Schwankungsbreite zwischen 300,00 € und 2.100,00 €. Der BRW in der Landsberger Altstadt liegt zwischen 4.700,00 € und 5.500,00 €, bei einer allerdings deutlich höheren Grundstücksausnutzung.
Hinweis des Gutachterauschusses: Die Bodenrichtwerte für Wohnen und Gewerbe sind für die anstehenden Steuererklärungen bezüglich der Grundsteuerreform nicht relevant, für land- und forstwirtschaftliche Flächen dagegen schon. Genauere Infos zur Grundsteuer findet man unter: www.grundsteuer.bayern.de oder auf der Internetseite des eigenen Finanzamtes. Vordrucke in Papierform liegen bei den Gemeinden oder beim zuständigen Finanzamt aus.
Foto: Landratsamt