08.12.2020 - Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht unter anderem vor, dass auf stark frequentieren Plätzen im Kreisgebiet eine Maskenpflicht gilt. Diese stark frequentierten Plätze sind von den Kreisverwaltungsbehörden zu benennen. Das Landratsamt Landsberg hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Der Bereich der Seeanlagen in Dießen am Ammersee ist in der neuen Verfügung nicht mehr enthalten.
Stark frequentierte Plätze im Landkreis Landsberg am Lech sind damit:
Stadt Landsberg am Lech:
Karolinenbrücke, Hubert-von-Herkomer-Straße, Leonhardiplatz, Klösterl, Gogglgasse, Hauptplatz, Salzgasse, Ludwigstraße, Herzog-Ernst-Straße, Georg-Hellmair-Platz, Alte Bergstraße, Spitalplatz, Schlossergasse, Schulgasse, Hinterer Anger, Limonigasse, Sandauer Straße, Vorderer Anger, Vordere Mühlgasse, Hintere Salzgasse, Flößerplatz, Peter-Dörfler-Weg, Zusätzlich: Bereich vor dem Wildschweingehege im Lechpark Pössinger Au
Markt Kaufering:
Wochenmarkt Kaufering (immer freitags) Am Fuggerplatz, Apotheke am Bgm.-Fritz Jung-Platz gegenüber Seniorenstift, P+R Parkplatz in der Viktor-Frankl-Str. beim Verlassen des Bahnhofgeländes
Markt Dießen a. Ammersee:
Untermüllerplatz, sog. Rialto-Brücke über den Mühlbach, Bahnunterführung zwischen Untermüllerplatz und See
Allgemeinverfügung: Maßnahmen für den Landkreis Landsberg am Lech aufgrund erhöhter Infektionszahlen auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen
Hier geht es zu unserer interaktiven Karte - stark frequentierte Plätze/Straße