(24.03.2021) Für den Landkreis Landsberg am Lech wurde der Wert der 7-Tage-Inzidenz in Höhe von 35 am 24.03.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten - aktuelle Zahlen
Damit gelten ab Freitag, 26.03.2021, 00:00 Uhr folgende Regeln:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
- mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, sowie
- zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands,
- solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf (5) Personen nicht überschritten wird.
(bisher zwei weitere Hausstände / 10 Personen)
Hinweise:
- Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
- Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Die Regelungen der amtlichen Bekanntmachung zur Feststellung des 7-Tage-Inzidenzwerts vom 19.03.2021 werden durch die Regelungen, die sich aus dieser Bekanntmachung ergeben ersetzt.
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat dies amtlich bekannt gemacht – Amtsblatt Nr. 19/2021