Durch die 8. und die 9. Bayerische Maßnahmeverordnung - gültig ab 01.11.2020 - (BayIfSMV - Teil-Lockdown) sind die bisherigen Ampelregelungen außer Kraft gesetzt. D.h. die örtlich vorliegenden 7-Inzidenzen sind nicht mehr maßgeblich.
Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (9. BayIfSMV) im PDF Format
Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) im PDF Format