Zum Neu- und Erweiterungsbau des Landratsamtes Landsberg am Lech findet zusammen mit der Bundestagswahl am 23.02.2025 ein Bürgerentscheid statt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 2 Monaten im Landkreis wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines Mitgliedslandes der Europäischen Union haben.
Der Bürgerentscheid besteht aus zwei Fragestellungen sowie einer Stichfrage (vgl. Muster-Stimmzettel). Es handelt sich um drei getrennte Abstimmungen. Es sollte daher für alle drei Fragen eine Abstimmung erfolgen. Der Stimmzettel wird allerdings nicht dadurch ungültig, in dem nur Teile der Fragen abgestimmt werden. Unterbleibt eine Abstimmung für einzelne Fragen, führt dies zur Ungültigkeit für die betreffenden Fragen. Die übrige Stimmabgabe bleibt jedoch gültig.
Musterstimmzettel - Pdf Format
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02.02.2025 neben dem für die Bundestagswahl ein eigenes Wahlbenachrichtigungsschreiben für den Bürgerentscheid. Aus diesem ist ersichtlich, in welchem Wahllokal der Gemeinde abgestimmt bzw. wie die Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid beantragt werden können. Dabei ist zu beachten, dass mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben der Bundestagwahl keine Briefwahl für den Bürgerentscheid beantragt werden kann. Darüber hinaus erfolgt mit der Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl kein automatischer Versand der Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid.
Die Ergebnisse des Bürgerentscheids werden ab dem Wahlsonntag, am 23.02.2025, hier auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht.