Schule

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Tafelbild mit Motto "Schule"

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche (6-16 Jahre)

Vom 6. bis zum 16. Lebensjahr sind alle Kinder und Jugendliche volksschulpflichtig. Sie müssen je nach Alter an einer Grundschule (1.-4. Klasse) oder Mittelschule (5.-9. Klasse) angemeldet werden, die zum Wohnsitz gehört (= Sprengelschule).
Sie gehen mit Ihrem Kind zur Schulleitung der Schule und melden Ihr Kind dort an. Die Schulleitung wird mit Ihnen beraten, in welcher Klasse der Unterricht erfolgen soll und welche Dinge Ihr Kind benötigt.
Grund- und Mittelschulen im Landkreis Landsberg

Es gibt auch die Möglichkeit eine spezielle Deutschklasse zu besuchen.

Für den Besuch einer Brückenklasse ist eine Zuweisung/Anmeldung durch das Schulamt erforderlich. Sie können dafür einen Antrag bei der Sprengelschule (an Ihrem Wohnsitz) oder direkt an der Schule mit Übergangsklasse stellen.
Kontakt zum Schulamt

Kinder, die in ihrem Heimatland bereits ein Gymnasium (Realschule) besucht haben, wenden sich mit den vorhandenen Zeugnissen an die Zeugnisanerkennungsstelle in München. Diese stellt fest, ob oder in welchem Umfang die bisherigen Abschlüsse anerkannt werden (können).
Hilfe erhalten Sie dabei auch vom: Jugendmigrationsdienst

Hier finden Sie eine Übersicht über Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, privaten Schulen im Landkreis Landsberg.

In den meisten Schulen gibt es auch ein gemeinsames Mittagessen und Betreuung bei den Hausaufgaben.
- Konkrete Informationen erhalten Sie in der Schule Ihres Kindes. Fragen Sie nach!

In einigen Schulen findet auch am Nachmittag Unterricht statt (offene Ganztagsklassen, gebundene Ganztagsklassen).
- Konkrete Informationen erhalten Sie in der Schule Ihres Kindes. Fragen Sie nach!

Wichtig: Der Landkreis Landsberg unterstützt Sie auch finanziell, damit Ihre Kinder gut lernen können: z.B. bei Kosten für Mittagessen, Schulsachen, Lernförderung, Schulausflüge, Ferienbetreuung, Sportvereinen, Musikschule und anderem.
Fragen Sie nach:

Unterstützung bei Lernförderung sowie Bildung und Teilhabe

Jugendliche mit Berufsschulpflicht (16 – 21 Jahre)

Für Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren gilt die Berufsschulpflicht. In Ausnahmefällen teilweise sogar bis 25 Jahre.

Berufliche Schulen Landsberg
Melden Sie sich direkt bei der Berufsschule Landsberg.

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