Schuleingangsuntersuchung
Es werden Kinder im Vorschulalter gem. Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrrichtswesen untersucht. Die Untersuchung findet in den Kindergärten statt. Sollte Ihr Kind am Tag des Besuches unserer Mitarbeiterin im Kindergarten verhindert sein, können wir Ihnen nach telefonischer Rücksprache einen Nachholtermin anbieten.
Welche Unterlagen sind mitzubringen:
Die jährlich durchgeführte Einschulungsuntersuchung beinhaltet im einzelnen:
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und nach Terminvereinbarung