(Landsberg, 20.01.2010) Auch für das bevorstehende Schuljahr 2010/2011 weist das Landratsamt Landsberg am Lech wieder darauf hin, dass nur Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist - dabei ist der Fahrpreis maßgeblich, nicht die geographische Entfernung. Dabei wird grundsätzlich von den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ausgegangen.
Beispiel: Für Schüler aus Egling a.d.Paar, welche die Fachoberschule für Wirtschaft, Sozialwesen oder Technik wählen, wäre die Staatliche Fachoberschule in Landsberg nächstgelegene Schule. Würde der Schüler die Fachoberschule in Augsburg besuchen, könnten keine Fahrtkosten nach Augsburg übernommen werden.
Weitere Informationen beim Landratsamt
Vor einer Schulanmeldung sollte daher die Frage, ob die Fahrtkosten zur gewünschten Schule übernommen werden, durch Rückfrage beim Landratsamt Landsberg am Lech (Tel.-Nr.: 08191/129-110 oder 129-124) geklärt werden
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